- Aufhebung von Verwaltungs- und Strafverfahren, die von der lokalen und zentralen Verwaltung eingerichtet wurden,
- Verwaltungsanträge auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Handlungen und Transaktionen stellen, die von der Verwaltung festgelegt oder begangen wurden,
- Erfüllung und Weiterverfolgung von Nichtigkeits- und Rechtsbehelfsfällen gegen die Verwaltung,
- Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtsverfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen realen und juristischen Personen, die dem Privatrecht unterliegen, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die oben genannten Themen sind einige der Themen, an denen wir im Bereich des Verwaltungsrechts arbeiten.




