- Vorbereitung von Gründungsverträgen von Verbänden und Stiftungen und Weiterverfolgung ihrer Gründungsverfahren,
- Vorbereitung von Dokumenten über die Leitung und den Betrieb des Vereins und der Stiftung sowie Erbringung von Rechtsberatungsdiensten in Bezug auf diese Transaktionen,
- Durchführung von Rechtsstreitigkeiten zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Annahme von Stiftungen.
Die oben genannten Themen sind einige der Themen, die wir im Bereich des Vereins- und Stiftungsrechts bearbeiten.




