Bei der Zerstörung und Neubewertung bestehender Bauwerke gemäß dem Gesetz über die Umgestaltung von Gebieten mit Katastrophenrisiko Nr. 6306 und den einschlägigen Vorschriften;
- Erhalten des Risikobewertungsberichts,
- Organisation von Vorstandssitzungen für Bodenbesitzer
- Vorbereitung des gemeinsamen Entscheidungsprotokolls,
- Vorbereitung des Bauauftrags,
- Erfüllung des Verfahrens für den Anruf von Personen, die mit der Entscheidung über die 2/3 Mehrheit nicht einverstanden sind,
- Aktienverkaufsprozess,
- Miet- / Umzugshilfe und Kreditantrag,
- Nach dem Bauprozess und der Beilegung von Streitigkeiten,
Die Bereitstellung von Rechtsberatungsdiensten für Wohnungseigentümer und Wohnungsverwaltungen sind einige der Themen, an denen wir im Bereich des Stadtumwandlungsrechts arbeiten.




